Information über die Förderung von Luftfilteranlagen im Rahmen der Corona Überbrückungshilfe
Kund*innen, die von uns einen iCovir Luftreiniger gekauft haben, teilten uns mit, dass die entstandenen Kosten bei Antragsberechtigung für die Corona Überbrückungshilfe im Einzelfall anerkannt wurden.
Auszug aus dem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen:
6. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
Inklusive Kosten für Kälte und Gas
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Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation werden hier auch Hygienemaßnahmen einschließlich investive Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 1. September 2020 begründet sind (z.B. Luftfilteranlagen, Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche).
Bitte beachten Sie,
dass wir diese Information nach bestem Wissen weitergeben. Damit ist jedoch keinerlei Beratung oder irgendein Anspruch verbunden. Insbesondere kann dies je nach Bundesland oder Finanzbehörde unterschiedlich gehandhabt werden. Sofern Sie antragsberechtigt sind, raten wir Ihnen, dies mit ihrem Steuerberater zu besprechen.